Häufig gestellte Fragen
Ja, selbstverständlich, dennoch muss ein zeitlicher Rahmen eingehalten werden. Dazu beraten wir gerne im persönlichen Gespräch.
Die Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Schulform. Details dazu erhalten Sie in den ausführlich Unterlagen zu den einzelnen Schulformen.
Ja, wir pflegen eine enge und über viele Jahre gewachsene vertrauensvolle Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen in der Region.
Ja, selbstverständlich. Durch unsere langjährigen Kontakte kennen wir die Partnerbetriebe genau und helfen gerne weiter.
Bei uns sind die Schüler Kunden, wir pflegen einen individuellen und persönlichen Umgang, bieten Förderstunden an und halten einen regelmäßigen Kontakt zu den Eltern. Ob Profiling, iPad-gestützter Unterricht oder das eigenverantwortliche Lernen – wir sind immer einen Schritt voraus.
In einigen Schulformen ist das Tragen der Schulkleidung verpflichtend, allerdings nicht in den Beruflichen Oberstufen.
Wir initiieren regelmäßig Prüfungsvorbereitungskurse in den Ferien und führen Klassenarbeiten unter Prüfungsbedingungen durch. Benötigte Förderstunden werden durch Fachlehrkräfte abgehalten, ebenfalls stellen wir Zusatzmaterial zur Verfügung.
Selbstverständlich bieten wir potentiellen Schulanwärtern die Möglichkeit, unsere Schule und den Unterricht kennenzulernen.
Unterstützung ist nach persönlichem Gespräch mit der Schulleitung möglich, es wird von Fall zu Fall entschieden.
Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen können. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schul- geld für Privatschulen teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Das Gesetz sieht diese Vergünstigung für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft oder
für überwiegend privat fnanzierte Schulen vor. Bei den hierunter zu berücksich- tigenden Schulen handelt es sich um alle Einrichtungen, die zu einem staatlich anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsschulabschluss führen oder darauf vorbereiten. Die bekanntesten davon in Deutschland sind die Waldorfschulen und Montessori-Schulen, aber auch Volkshochschulen und andere Weiterbildungsein- richtungen, die Kurse zur Vorbereitung auf den Erwerb sämtlicher Schulabschlüsse anbieten, fallen darunter, wenn der Unterricht den Stoff der maßgeblichen Prü- fungsordnungen vermitteln soll.
Auch vergleichbare Schulen in anderen EU/EWR-Ländern gehören dazu. Deshalb gehören die berühmten Privatschulen in der Schweiz oder in Großbritannien nicht zu den begünstigten Einrichtungen. Eine Ausnahme bilden aber deutsche Schulen im Ausland, wenn sie nach einem in Deutschland staatlich anerkannten Lehrplan unterrichten. Nicht unter diese Vorschrift fallen Nachhilfeeinrichtungen, Musik- schulen, Sportvereine oder Ferienkurse, ebenfalls nicht begünstigt sind Hochschu- len, Fachhochschulen und entsprechende EU/EWR-Einrichtungen. Der Nachweis
für Auslandsschulen muss durch den Steuerpflichtigen erbracht werden (inkl. evtl.
Übersetzung in die deutsche Sprache).
Zu den begünstigten Kosten rechnen nur die Beträge für den Schulunterricht. Unterbringungskosten sowie Verpflegungs- und Betreuungsaufwendungen sind kein Schulgeld. Auch besondere Kosten, die beim Besuch öffentlicher Schulen
extra zu bezahlen wären (Schulbücher, Klassenausflüge oder zusätzlicher Musik- unterricht), fallen nicht unter das Schulgeld. Der jährliche Höchstbetrag des Abzugs beträgt 5.000 Euro je Kind und je Kalenderjahr – ohne Rücksicht auf den Zeitraum des Schulbesuchs im Jahr - für beide Elternteile zusammen. Im Falle von Einzelveran- lagungen kann die Aufteilung gewählt werden, ansonsten erfolgt sie mit je 50 %.
Der Abzugsbetrag errechnet sich aus 30 % der angefallenen Kosten.
Hinweis
Um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend machen zu können, muss für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen.
Ja, wir bieten einerseits durch das Profiling ein ausgefeiltes System zur Berufsorientierung an, andererseits haben zahlreiche unserer Dozenten langjährige berufliche Erfahrungen gesammelt und können ebenfalls beratend tätig werden.